Leitfaden für Solaranlagen des Kantons Zürich

Mit der Revision von Art. 18a des Raumplanungsgesetzes (RPG) wurde die Erstellung von Solaranlagen erleichtert.

 

Für Solaranlagen in ästhetisch wenig empfindlichen Bauzonen ist keine Baubewilligung mehr erforderlich. In diesem Fall kommt das Meldeverfahren zur Anwendung. Das Meldeformular Solaranlagen sowie die dazugehörenden Beilagen sind mindestens 30 Tage vor Baubeginn der örtlichen Baubehörde einzureichen.

 

Falls die Voraussetzungen für das Meldeverfahren nicht erfüllt sind, muss für Solaranlagen nach wie vor ein Bewilligungsverfahren durchgeführt werden.

 

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat einen Leitfaden für Solaranlagen veröffentlicht. Darin sind die Bedingungen für die Wahl eines der beiden Verfahren aufgeführt. Die Photovoltaikanlage auf dem Titelbild des Leitfadens wurde übrigens durch das Solarteam-Züri erstellt!  

 

Leitfaden für Solaranlagen des Kantons Zürich PDF>>

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Scheuber (Freitag, 20 September 2019 09:20)

    Wo ist der Leitfaden? Meldung "Datei kann nicht gefunden werden" erscheint